Aktuelle Informationen
Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag, 19.04. Wechselunterricht möglich ist. Gleichzeitig soll eine Testpflicht gelten.
Wechselbetrieb ab Montag, 19.04.2021
Informationen zum geplanten Wechselunterricht finden Sie in unserem Elternbrief. Ab Montag, 19.04.2021 sollen eine "indirekte Testpflicht" gelten. Informationen hierzu finden Sie im Elternbrief und im Infoschreiben unten. Die Maskenpflicht an Grundschulen gilt weiterhin: Alle Personen müssen im Unterricht und auf dem Schulgelände eine medizinische Maske oder eine FFP2/KN95-Maske tragen.
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Elternbrief mit Informationen zum Wechselunterricht
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Informationen und Einverständniserklärung zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern zur Selbsttestung
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Antrag auf Notbetreuung
Ansprüche wegen Verdienstausfall
Die Musterbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse (siehe unten) bestätigen wir. Die Antragstellung erfolgt dann durch Sie bei der Krankenkasse.
Sofern Eltern ihre Kinder aufgrund der Pandemiesituation betreuen und sie dadurch an ihrer Arbeitsleistung gehindert sind, können verschiedene Ansprüche in Betracht kommen, die auch unterschiedliche Voraussetzungen haben.
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Der Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 a IfSG, für dessen Bearbeitung die Regierungspräsidien zuständig sind. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, sofern ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Anträge können über das Portal www.ifsg-online.de gestellt werden.
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Das Kinderkrankengeld, das nicht darauf abstellt, ob die Möglichkeit einer Notbetreuung bestünde. Für dieses Verfahren stellen sowohl das zuständige Bundesministerium (siehe folgende Formulare) als auch die Krankenkassen Formulare zur Verfügung: Antrag auf Kinderkrankengeld mit Musterbescheinigung.
Darüber, welche Nachweise für die Bewilligung erforderlich sind, entscheidet die jeweils zuständige Stelle, also für den Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG die Regierungspräsidien, für das Kinderkrankengeld die Krankenkassen.
Die Beurteilung, ob ein Anspruch besteht, ist dann Aufgabe der bewilligenden Stelle, also der Regierungspräsidien im Hinblick auf den Entschädigungsanspruch sowie der Krankenkassen im Hinblick auf das Kinderkrankengeld.